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Kontrollfahrt

Sie haben Ihren Führerausweis im Ausland erworben? Unter den folgenden Bedingungen können Sie Ihren ausländischen Führerausweis Umtauschen in einen Schweizerischen;

1. Sie haben zuerst die Führerprüfung im Ausland gemacht und erst nachher die schweizerische Niederlassungsbewilligung erhalten, oder

2. Sie hatten Ihren Wohnsitz während mindestens 12 Monaten im Ausland und haben in dieser Zeit den Führerausweis erworben.

In diesen beiden Fällen können Sie eine Kontrollprüfung absolvieren und erhalten danach einen schweizerischen Führerausweis. Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt melden müssen.

Die Kontrollfahrt ist ebenfalls eine Prüfung. Daher empfihelt es sich sehr,  sich auf die Führerprüfung vorzubereiten. Falls die Kontrollfahrt nicht bestanden wird, besteht für die Schweiz ein Fahrverbot.